BÜRGERMEDIENPREIS SACHSEN–ANHALT 2023
Die Medienanstalt Sachsen–Anhalt ehrt mit dem Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt 2023 kreative TV sowie Radionutzer aus Sachsen–Anhalt für ihre herausragenden Fernseh– und Hörfunkproduktionen, die in den Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios entstanden sind. Nichtkommerzielle Produzentinnen und Produzenten, die in Bürgermedien in Sachsen–Anhalt aktiv sind, haben bis zum 1. Juni 2023, 12.00 Uhr die Möglichkeit, eigene Medienbeiträge für den Bürgermedienpreis Sachsen-Anhalt 2023 einzureichen. Die Wettbewerbsbeiträge müssen im Zeitraum des Jahres 2022 bzw. bis zum 1. Juni 2023 erstmals in den Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios ausgestrahlt worden sein.
Auf der Webseite https://medienanstalt-sachsen-anhalt.de/buergermedienpreis.html besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für den Wettbewerb anzumelden. Die Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger findet am 8. September 2023 im Puschkinhaus Halle statt.
KATEGORIEN & PREISE
Die Jury vergibt für die Bereiche Fernsehen und Hörfunk Preise in jeweils folgenden Kategorien:
>>> Bester Beitrag Erwachsene
1. Preis 750 Euro
2. Nominierung 150 Euro
3. Nominierung 150 Euro
>>> Bester Beitrag Nachwuchs bis 18 Jahre
1. Preis 750 Euro
2. Nominierung 150 Euro
3. Nominierung 150 Euro
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Am Wettbewerb teilnehmen können Nutzerinnen und Nutzer sowie Redaktionsmitglieder von Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios aus Sachsen-Anhalt. Pro Person können maximal zwei Beiträge eingereicht werden.
ANFORDERUNG AN DIE WETTBEWERBSBEITRÄGE
Eingereicht werden können Beiträge, die im Jahr 2022 bzw. bis zum 1. Juni 2023 erstmals in Offenen Kanälen und Nichtkommerziellen Lokalradios in Sachsen-Anhalt ausgestrahlt wurden. Die Länge eines einzelnen Beitrages sollte 20 Minuten nicht überschreiten. Liegt die ursprüngliche Gesamtlänge des ausgestrahlten bzw. veröffentlichten Beitrags über 20 Minuten, so kann ein repräsentativer Zusammenschnitt eingereicht werden.
BEWERTUNG DER BEITRÄGE
Die jeweils besten Produktionen werden in den benannten Kategorien unter Ausschluss des Rechtsweges von einer unabhängigen Jury ermittelt, die von der Medienanstalt Sachsen–Anhalt einberufen wird. Bewertet werden bei allen eingereichten Beiträgen insbesondere das Thema, die handwerkliche und technische Umsetzung, die thematische Ausgewogenheit, die Originalität, das verwendete Genre sowie die Hörer– und Zuschauerwirkung. Die Besonderheiten der Produktion bei Bürgermedien werden von der Jury angemessen berücksichtigt.
ANMELDUNG & EINREICHUNG DER
WETTBEWERBSBEITRÄGE
Die Anmeldung zum Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt 2023 sollte online erfolgen. Auf der Webseite https://medienanstalt-sachsen-anhalt.de/buergermedienpreis.html besteht die Möglichkeit, sich für den Wettbewerb anzumelden und den Wettbewerbsbeitrag bis zum 1. Juni 2023, 12.00 Uhr hochzuladen.
Audio–Produktionen müssen im mp3–Format hochgeladen werden, Film–Produktionen im mp4–Format.
Bitte beschriften Sie die Dateien, die hochgeladen werden, folgendermaßen:
Audiodateien: Nachname_Titel–des–Beitrags.mp3
Videodateien: Nachname _Titel–des–Beitrags.mp4
Sofern Sie Hilfestellung bei der Anmeldung und beim Hochladen der Beiträge benötigen, können Sie sich gerne an die Offenen Kanäle und Nichtkommerziellen Lokalradios Sachsen–Anhalt wenden. Sollte eine Online–Anmeldung nicht möglich sein, können die Beiträge auch auf einem geeigneten Datenträger (incl. des unterschriebenen Teilnahmeformulars
(https://medienanstalt–sachsen–anhalt.de/2023_Teilnahmeformular_BMP.pdf)) bei der Medienanstalt Sachsen–Anhalt (Frist: 1. Juni 2023, 12.00 Uhr) eingereicht werden:
Medienanstalt Sachsen–Anhalt
Kennwort: Bürgermedienpreis Sachsen–Anhalt
Reichardtstraße 9
06114 Halle (Saale)
Bitte beachten Sie auch hier die ordnungsgemäße Beschriftung der Datei:
Audiodateien: Nachname_Titel-des-Beitrags.mp3
Videodateien: Nachname _Titel-des-Beitrags.mp4
Die Bewerbung kann nur berücksichtig werden, wenn die Unterlagen (eingereichter Beitrag + Teilnahmeformular) vollständig und fristgemäß eingereicht werden.
DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt nur im Zusammenhang mit dem Bürgermedienpreis 2023 genutzt werden. Im Falle der Nominierung oder Gewinns erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres vollständigen Namens einverstanden. Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an: .
VERWENDUNG DER BEITRÄGE
Durch die Anmeldung zum Wettbewerb werden der Medienanstalt Sachsen-Anhalt alle Rechte für die Vorführung der Beiträge vor Jury und Publikum überlassen. Außerdem hat die Medienanstalt Sachsen-Anhalt das Recht, diese im nicht gewerblichen Bereich, insbesondere anlässlich von Filmvorführungen, Ausstellungen, Wettbewerben und Veranstaltungen, zu Beratungs- und Forschungszwecken und im Internet öffentlich wahrnehmbar zu machen. Der Medienanstalt Sachsen-Anhalt entstehen hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.
BEKANNTGABE DER PREISTRÄGERINNEN UND PREISTRÄGER
Die Bekanntgabe erfolgt bei der Preisverleihung des Bürgermedienpreises 2023 der Medienanstalt Sachsen-Anhalt am 8. September 2023 in Halle. Hierzu ergehen gesonderte Einladungen.